Autohaus insolvent

· Fahrzeugteam
Das Autohaus König ist in die Insolvenz gerutscht. Welche Folgen hat das für Kunden und welche Fehler sollten sie jetzt bei Leasingverträgen, Anzahlungen und Werkstattterminen unbedingt vermeiden?
Die Insolvenz eines vertrauten Autohauses kommt für Kunden selten zum richtigen Zeitpunkt. Wer gerade sein Fahrzeug zur Inspektion abgegeben, mehrere Tausend Euro angezahlt hat oder kurz vor der Leasingrückgabe steht, fragt sich schnell, wie es nun weitergeht.
Diese Situation betrifft vermutlich auch zahlreiche Kunden des Autohauses König, das Anfang September Insolvenz anmelden musste. Ähnlich sieht es bei der Wahl-Gruppe mit ihren 31 Autohäusern aus. Beide Unternehmen betonen, dass sich für die Kunden nichts ändern werde.
Dennoch haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Sie zeigen, was die Insolvenz eines Autohauses für Kunden bedeutet, welche Risiken für Autofahrer bestehen und welche Fehler sie jetzt vermeiden sollten.
Entscheidend sind laut Katrin Reinhardt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die gegenüber auto motor und sport Auskunft gab, drei zentrale Fragen:
- Mit wem wurde der Vertrag geschlossen?
- Wem gehört das betroffene Fahrzeug?
- Welche Leistungen wurden bereits erbracht?
Bedeutet ein Insolvenzantrag automatisch das Ende des Vertrags?
Hier lauert bereits der erste Fehler: ein Insolvenzantrag beendet bestehende Verträge nicht automatisch. Auch ein vorläufiges Insolvenzverfahren, wie es derzeit beim Autohaus König läuft, ist nicht mit einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren gleichzusetzen.
Wird das Insolvenzverfahren später eröffnet und haben beide Vertragsparteien ihre Verpflichtungen noch nicht vollständig erfüllt, steht dem Insolvenzverwalter nach § 103 der Insolvenzordnung grundsätzlich ein Wahlrecht zu. Er kann entscheiden, ob er den Vertrag erfüllt oder die Erfüllung ablehnt.
Entscheidet er sich gegen die Vertragserfüllung, bleibt dem Kunden in der Regel nur ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Dieser muss dann im Insolvenzverfahren angemeldet werden.
Deshalb sollten Kunden einen Vertrag keinesfalls vorschnell selbst kündigen oder davon ausgehen, dass er durch die Insolvenz automatisch beendet wurde. Davor warnt die Expertin der Verbraucherzentrale.
Muss nach einer Anzahlung noch Geld überwiesen werden?
Besonders unangenehm ist die Situation für Käufer, die bereits eine Anzahlung geleistet, ihr Fahrzeug aber noch nicht erhalten haben.
Ein bereits erteilter Auftrag kann unter Umständen weiterhin abgewickelt werden. Allerdings haben Autokäufer im Insolvenzfall keinen automatischen Anspruch darauf. Nach der Eröffnung des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er gegenseitige Verträge, die noch nicht vollständig erfüllt wurden, fortsetzt.
Lehnt er die Erfüllung ab, wird der Anspruch auf das Fahrzeug oder die Rückzahlung der bereits geleisteten Summe in der Regel zu einer Insolvenzforderung.
Auf solche Forderungen wird häufig nur eine Insolvenzquote ausgezahlt.
Das bedeutet: der Käufer kann einen Teil seines Geldes verlieren und bekommt gleichzeitig kein Auto.
Wichtig: aus Angst sollte niemand vorschnell den Restbetrag überweisen. Solange die Situation nicht geklärt ist, sollten weitere Zahlungen möglichst nur Zug um Zug gegen die Fahrzeugübergabe und den vereinbarten Eigentumserwerb erfolgen.
Alternativ sollte das Vorgehen mit dem vorläufigen oder später endgültigen Insolvenzverwalter abgestimmt werden.
Wer per Kredit- oder Debitkarte bezahlt hat, sollte außerdem umgehend prüfen, ob wegen der ausbleibenden Lieferung oder der Insolvenz eine Rückbuchung (Chargeback) möglich ist. Dabei gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenanbieter und bestimmte Fristen.
Wem gehört das Auto nach vollständiger Bezahlung?
Noch komplizierter wird die Situation, wenn der gesamte Kaufpreis bereits beim Autohaus eingegangen ist.
Denn allein die Überweisung von beispielsweise 40.000 Euro macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer eines bestimmten Fahrzeugs. Grundsätzlich müssen sich Händler und Käufer über die Eigentumsübertragung einigen. Außerdem muss das Fahrzeug übergeben werden.
Auch wenn ein konkretes Fahrzeug anhand seiner Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bereits einem Kunden zugeordnet wurde, die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt wurde oder das Auto auf den Käufer zugelassen ist, reicht das allein nicht aus.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Eigentum allerdings bereits vor der tatsächlichen Abholung übertragen werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Fahrzeug bereits dem Käufer gehört und der Händler es bis zur Übergabe lediglich für ihn verwahrt.
Im Insolvenzfall kann das einen entscheidenden Unterschied machen: gehört das Fahrzeug bereits dem Kunden und befindet es sich lediglich noch beim Autohaus, gehört es grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Der Kunde kann dann die Herausgabe verlangen.
Hat er dagegen lediglich den Kaufpreis bezahlt und besitzt nur einen Anspruch auf Lieferung und Eigentumsübertragung, ist seine rechtliche Position deutlich schlechter.
Betroffene sollten deshalb unbedingt den Kaufvertrag, die Rechnung, Zahlungsbelege, die FIN, die Fahrzeugpapiere und sämtliche Unterlagen zur geplanten Übergabe sichern.
Bei hohen Beträgen empfiehlt es sich, im Zweifelsfall rechtlich prüfen zu lassen, ob das Eigentum bereits wirksam übertragen wurde.
Wem gehört der Gebrauchtwagen bei einer Inzahlungnahme?
Viele Autokäufer geben beim Fahrzeugwechsel ihren bisherigen Wagen in Zahlung.
Befindet sich das alte Auto noch beim Kunden, ist seine Ausgangslage vergleichsweise günstig. Hat der Händler offensichtlich wirtschaftliche Schwierigkeiten, sollte das Fahrzeug nicht einfach übergeben werden.
Am sichersten ist es, die Übergabe Schritt für Schritt abzuwickeln: das alte Auto sollte möglichst erst dann übergeben werden, wenn auch die Übergabe des neuen Fahrzeugs gesichert ist.
Wurde das bisherige Fahrzeug allerdings bereits übergeben und das Eigentum auf den Händler übertragen, kann der Kunde seinen alten Wagen nicht einfach zurückverlangen, nur weil die Lieferung des neuen Autos scheitert.
Welche Rechte bestehen und ob Ansprüche auf eine Rückabwicklung möglich sind, hängt von der konkreten vertraglichen Gestaltung der Inzahlungnahme ab.
Geht es bereits um Fahrzeugwerte von mehreren Zehntausend Euro, ist eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll.
Anders kann die Situation aussehen, wenn das Fahrzeug lediglich im Auftrag des Kunden verkauft wurde und weiterhin dessen Eigentum ist. In diesem Fall kann grundsätzlich ein Aussonderungsrecht bestehen.
Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf Leasingverträge?
Bei einem gewöhnlichen Leasingvertrag ist das insolvente Autohaus häufig gar nicht der eigentliche Leasinggeber. Es hat den Vertrag lediglich vermittelt und das Fahrzeug ausgeliefert. Vertragspartner und Eigentümer ist beispielsweise eine Herstellerbank oder eine unabhängige Leasinggesellschaft.
Dann gilt: die Insolvenz des Autohauses beendet den Leasingvertrag nicht. Die monatlichen Leasingraten müssen weiterhin gezahlt werden und dürfen nicht eigenmächtig eingestellt werden.
Das gilt auch dann, wenn das Autohaus bisher als Ansprechpartner für Wartung oder Fahrzeugrückgaben fungiert hat.
Für die weitere Vertragsabwicklung ist nun der Leasinggeber zuständig, der im Leasingvertrag genannt ist.
Eine Ausnahme ist denkbar, wenn das Autohaus selbst tatsächlich Vertragspartner oder Leasinggeber ist. In diesem Fall muss die konkrete Vertrags- und Insolvenzsituation individuell geprüft werden.
Welche Rechte haben Kunden vor der Fahrzeugübergabe?
Besonders kompliziert kann es bei einem neuen Vertrag werden, wenn das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde.
Zunächst sollte geprüft werden, ob der Leasingvertrag von der Leasinggesellschaft bereits angenommen wurde und wer vertraglich zur Lieferung des Fahrzeugs verpflichtet ist.
Ist der Leasinggeber ein eigenständiges Unternehmen und nicht mit dem insolventen Autohaus identisch, verschwindet der Leasingvertrag durch die Insolvenz des ausliefernden Händlers nicht automatisch.
Kunden sollten sich deshalb schriftlich an den Leasinggeber wenden und klären, ob ein anderes Autohaus die Auslieferung übernehmen kann oder wie der Auftrag weiterbearbeitet wird.
Es ist nicht ratsam, den ursprünglichen Vertrag einfach als erledigt anzusehen und gleichzeitig ein zweites Fahrzeug zu bestellen.
Wie funktioniert die Leasingrückgabe bei einem insolventen Autohaus?
Bei der Fahrzeugrückgabe ist nicht das Logo über dem Eingang entscheidend, sondern der Leasingvertrag.
Einige Leasinggesellschaften schreiben vor, dass Fahrzeuge bei bestimmten Vertragshändlern zurückgegeben werden müssen.
Ist genau dieses Autohaus geschlossen oder nicht mehr handlungsfähig, sollte der Leasinggeber – also die Bank oder Leasinggesellschaft – rechtzeitig und nachweisbar kontaktiert werden. Kunden sollten sich einen alternativen Rückgabeort nennen lassen. Dazu rät auch die Juristin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Das Auto einfach vor einem geschlossenen Autohaus abzustellen und irgendwo den Schlüssel einzuwerfen, ist keine gute Lösung.
Bis die Rückgabe ordnungsgemäß erfolgt ist, sollten Fahrzeugzustand und Kilometerstand dokumentiert sowie sämtliche Kontaktversuche festgehalten werden. Auch Versicherungsschutz und sichere Unterbringung des Fahrzeugs dürfen nicht vorschnell beendet werden.
Droht bei einer Inspektion die Insolvenzmasse?
Viele Autofahrer befürchten, dass ihr Fahrzeug automatisch in die Insolvenzmasse fällt, wenn es sich zur Inspektion auf dem Gelände eines insolventen Autohauses befindet.
Die Experten der Verbraucherzentrale geben jedoch Entwarnung. „Normalerweise passiert das nicht“, erklärt die Juristin Katrin Reinhardt.
Ein Kundenfahrzeug wird nicht allein deshalb zum Eigentum des Autohauses, weil es sich zur Inspektion, Reparatur oder zum Reifenwechsel in dessen Werkstatt befindet.
Fremdes Eigentum gehört grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse und kann vom rechtmäßigen Eigentümer herausverlangt werden.
Allerdings muss die Herausgabe nicht immer kostenlos erfolgen. Für offene Forderungen aus Reparaturarbeiten kann einer Werkstatt gemäß § 647 BGB ein sogenanntes Unternehmerpfandrecht am bearbeiteten Fahrzeug zustehen.
Eine berechtigte Werkstattrechnung wird also nicht allein dadurch gegenstandslos, dass das Unternehmen insolvent ist.
Wird eine Werkstatt plötzlich geschlossen, sollten Kunden nicht versuchen, ihr Fahrzeug eigenmächtig vom Gelände zu holen.
Stattdessen sollten sie ihre Eigentumsrechte, das Kennzeichen und den Werkstattauftrag dokumentieren und sich an die Geschäftsleitung oder den Insolvenzverwalter wenden, um die Herausgabe zu organisieren.
Das Gleiche gilt für eingelagertes Räderwerk, Reifen und andere Gegenstände.
Was passiert mit Garantie- und Gewährleistungsansprüchen?
Wenn ein bereits gekauftes Fahrzeug Mängel aufweist, muss zwischen zwei unterschiedlichen Ansprüchen unterschieden werden.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung besteht gegenüber dem Verkäufer – und das ist häufig genau das Autohaus, das nun insolvent ist.
Kann ein solcher Anspruch im Insolvenzverfahren nicht mehr erfüllt werden, wird es in der Praxis schwierig, die eigenen Rechte durchzusetzen.
Eine Herstellergarantie ist dagegen ein zusätzlicher Anspruch gegenüber dem Garantiegeber, also beispielsweise dem Fahrzeughersteller.
Ist dieser nicht von der Insolvenz betroffen, bleibt das Garantieversprechen grundsätzlich bestehen. Reparaturen können dann häufig auch bei einem anderen autorisierten Vertragspartner gemäß den Garantiebedingungen durchgeführt werden.
Eine ähnliche Prüfung ist bei Wartungspaketen, Garantieverlängerungen und Serviceverträgen notwendig:
Läuft der Vertrag über das Autohaus oder über den Hersteller, eine Bank, eine Versicherung beziehungsweise einen anderen Dienstleister?
Je nach Vertragsgestaltung müssen sich Autofahrer dann an einen neuen Ansprechpartner wenden.
Kann ich die Finanzierung einfach stoppen?
Auch die Fahrzeugfinanzierung läuft häufig über eine Bank und nicht direkt über das Autohaus.
„Wurde das Fahrzeug bereits ausgeliefert, müssen die Kreditraten deshalb grundsätzlich weitergezahlt werden“, erklärt die Juristin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Interessant wird es, wenn der Fahrzeugkauf und ein Verbraucherdarlehen rechtlich miteinander verbunden sind und das Auto beispielsweise überhaupt nicht geliefert wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann § 359 BGB Verbrauchern das Recht einräumen, die Zahlung zu verweigern.
Das ist allerdings kein Freibrief, um einfach Lastschriften zurückbuchen zu lassen oder die Ratenzahlungen eigenmächtig einzustellen.
Wurde ein Fahrzeug bereits finanziert, aber noch nicht ausgeliefert, sollte die Bank unverzüglich schriftlich informiert und die konkrete Vertragsgestaltung rechtlich geprüft werden.
Was passiert mit bereits bezahlten Servicepaketen und Inspektionen?
Bei im Voraus bezahlten Dienstleistungen kommt es vor allem darauf an, wer das Geld erhalten und die Leistung zugesagt hat.
Im schlimmsten Fall kann ein Gutschein des insolventen Autohauses oder ein ausschließlich mit diesem vereinbartes und bezahltes Servicepaket lediglich eine Insolvenzforderung darstellen.
Stammt das Wartungspaket hingegen vom Hersteller oder einem externen Dienstleister, kann es unabhängig von der Insolvenz des Autohauses weiterhin gültig sein.
„Deshalb sollten betroffene Kunden ihre Verträge, Rechnungen und Vertragsbedingungen unbedingt sichern“, erklärt Reinhardt.
Außerdem sollten Verbraucher genau prüfen, welches Unternehmen im Kaufvertrag, Leasingvertrag, auf der Rechnung oder im Werkstattauftrag tatsächlich als Vertragspartner genannt wird.
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, veröffentlicht das zuständige Gericht zudem eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden.
Fazit
Wenn ein Autohaus vor dem Aus steht, bedeutet das für Autofahrer nicht zwangsläufig ein großes Problem. Viele Verträge werden nämlich gar nicht direkt mit dem Autohaus geschlossen, sondern mit Drittunternehmen wie Leasingbanken, Finanzierungsinstituten oder anderen Dienstleistern.
Schwieriger wird es allerdings, wenn bereits Geld geflossen ist, das Fahrzeug aber noch nicht ordnungsgemäß übergeben und das Eigentum nicht übertragen wurde.
Betroffene Verbraucher sollten deshalb ihre Ansprüche möglichst schnell prüfen, sämtliche Unterlagen sichern und Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen.